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OLG Frankfurt/Main (20 W 319/08) | Datum: 27.07.2011
Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegner wird zurückgewiesen. Die Gerichtskosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde tragen die Antragsgegner. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Der Wert des [...]